„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“ heißt es in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl als Anspruch zu verstehen, als auch als Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren.